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Knapp 1,4 Millionen Euro LEADER-Förderung in aktueller Förderperiode befürwortet

Der Verein zur Regionalentwicklung im Ostallgäu „bergaufland“ hat auf seiner 13. Mitgliederversammlung im Landratsamt in Marktoberdorf auf das vergangene Jahr zurückgeblickt. Im Mittelpunkt standen der aktuelle Stand zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie sowie Informationen zum eigenen LEADER-Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“. Darüber hinaus erfolgte ein Beschluss über die Änderungen in der Zusammensetzung des Entscheidungsgremiums und ein Bericht über die Kassenprüfung für das Jahr 2025.
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„Wir konnten schon neun Projekte für eine Förderung über LEADER auf den Weg bringen. Diesen stehen insgesamt knapp 1,4 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Ich freue mich sehr, die weitere Entwicklung unserer Region zu gestalten, um die Lebensqualität in unserem Landkreis für die Bürgerinnen und Bürger weiter zu erhöhen“, sagt der neue Vorsitzende des Vereins, Landrat Bernd Stapfner. Unter den befürworteten Projekten sind unter anderem „Interaktiver Geschichten-Weg Irsee“, „beSONNders - Therapie- und Erlebenshof Westendorf“, „Dauerausstellung zur Allgäuer Mächlertradition Pfronten“ und „Tourismusakademie Ostallgäu“. 

LEADER ist ein Förderprogramm der EU und des Freistaates Bayern zur Förderung der nachhaltigen ländlichen Regionalentwicklung. Das Förderprogramm ermöglicht es lokalen Akteuren, regionale Prozesse mitzugestalten. Umgesetzt wird es durch sogenannte Lokale Aktionsgruppen (LAGs). Die LAG „bergaufland Ostallgäu e. V.“ ist Träger der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) und als solcher verantwortlich für deren Umsetzung mit dem Zweck der nachhaltigen Entwicklung der Region Ostallgäu. Die Geschäftsführung des Vereins wird vom Regionalmanagement des Landkreises Ostallgäu übernommen. Beim Regionalmanagement erfolgt die Koordinierung für die Regionalentwicklung im gesamten Landkreis. Die Abwicklung des Förderprogramms LEADER in der Region erfolgt über das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Kempten. Gefördert werden können grundsätzlich Projekte, die den Entwicklungs- und Handlungszielen der LES dienen und den Förderbestimmungen von LEADER entsprechen. Die Beschlüsse über die Förderung der Projekte werden vom Entscheidungsgremium des Vereins gefasst.