Lokale Aktionsgruppe bergaufland Ostallgäu e. V.
Herzlich Willkommen auf der Internetseite der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) "bergaufland Ostallgäu e. V.".
Hier finden Sie kompakte und vielfältige Informationen zur Regionalentwicklung im Ostallgäu.
Wir informieren Sie hier über die Region, unsere Ziele, verschiedene Fördermöglichkeiten und die Aktivitäten des Vereins.
Bitte wenden Sie sich einfach direkt an uns, wenn Sie Projektideen oder Fragen haben!
Fördermöglichkeiten über LEADER
Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine, Verbände und Kommunen im Ostallgäu können einen Zuschuss über LEADER für ihre Projektideen beantragen.
Grundlage ist die Entwicklungsstrategie für den gesamten Landkreis Ostallgäu des Vereins zur Regionalentwicklung im Ostallgäu „bergaufland“. Diese bildet den Rahmen damit Projekte ausgewählt und gefördert werden können. Voraussetzung ist, dass diese den Entwicklungs- und Handlungszielen der Strategie dienen und den Förderbestimmungen von LEADER entsprechen.
Konkrete Projektideen für LEADER können bei der Geschäftsstelle des Vereins eingereicht werden. Das Regionalmanagement des Landkreises berät und unterstützt auch darüber hinaus und steht koordinierend und vernetzend bei Vorhaben im Ostallgäu zur Verfügung.
Vorgehen - Wesentlicher Ablauf einer LEADER Förderung
- Veröffentlichung eines Aufrufs mit Fristsetzung zur Einreichung der Projektbeschreibung durch den bergaufland Ostallgäu e. V.
- Fristgerechte Einreichung der unterschriebenen Projektbeschreibung durch den Antragsteller (Vorlage)
- Beratung der Projektidee mit der Geschäftsstelle des bergaufland Ostallgäu e. V.
- ggf. Abstimmung mit der LEADER-Koordinatorin und/oder der Bewilligungsstelle AELF Kempten
- Vorstellung und Beschluss der Projektidee im Entscheidungsgremium des bergaufland Ostallgäu e. V.
- Antragstellung (online) durch den Projektträger beim AELF Kempten (Einreichfrist: 3 Monate nach Beschluss durch das Entscheidungsgremium des bergaufland Ostallgäu e. V.)
- Prüfung und Bewilligung durch das AELF Kempten
- Umsetzung des Projekts durch den Antragsteller
- Abrechnung der zuwendungsfähigen Kosten durch den Projektträger
- Prüfung und Auszahlung der Fördermittel durch das AELF Kempten
Voraussetzungen für eine Förderung über LEADER
Aufnahme von Projektideen zum Beschluss in das Entscheidungsgremium unter folgenden Voraussetzungen:
- Fristgerechte Einreichung der unterschriebenen Projektbeschreibung!
- Einordnung in mindestens ein Entwicklungs- und Handlungsziel der Strategie 2023 – 2027 nach Einschätzung der Geschäftsstelle erkennbar.
- Mindestpunktzahl bei den Projektauswahlkriterien, nach Bewertung durch die Geschäftsstelle, ist erreicht.
- Gesamtfinanzierung des Projekts ist gesichert.
Geforderte Unterlagen vom Antragsteller zum Projekt finden Sie hier.
Förderung
Gegenstand
Vorbereitung und Durchführung von Projekten.
Zuwendungsempfänger
Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, natürliche Personen und Personengesellschaften.
Höhe
- produktive Einzelprojekte (Gewinnerzielung): 30 % (Förderanteil für den Projektträger durch LEADER und dritte öffentliche Geldgeber auf max. 65 % beschränkt).
- nichtproduktive Einzelprojekte: 50 %
- produktive Kooperationsprojekte: 40 %
- nichtproduktive Kooperationsprojekte: 60 %
der zuwendungsfähigen (Netto-)Ausgaben.
- Vom Antragsteller sind grundsätzlich mind. 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben aus Eigenmitteln aufzubringen.
- Die Summe aller bewilligten Zuschüsse (EU- und Landesmitteln) aus öffentlichen Förderprogrammen ist auf max. 90 % der Gesamtkosten begrenzt.
Beschränkungen
- Mindestzuschuss: 7.000 €
- Höchstzuschuss: grundsätzlich 250.000 € (ggf. bis zu 375.000 € möglich)
Zuwendungsfähige Ausgaben
Ausgaben, die bei der Verwirklichung von Vorhaben entsprechender Projekte entstehen und nicht von der Förderung ausgeschlossen sind.
Dabei sind v. a. bei folgenden Kostenarten entsprechende Vorgaben bzw. Beschränkungen zu beachten:
- Vorhaben der technischen Infrastruktur
- Projekte von Gebietskörperschaften
- Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen
- direkte Personalkosten: Standard-Einheitskosten
- indirekte Personalkosten: Pauschalsatz von 15 % (nur gemeinsam mit direkten Personalkosten möglich)
- Monatssatz Projektmanagement: 5.313 €/Monat (37 €/Stunde)
- Monatssatz Hilfskraft: 3.870 €/Monat (27 €/Stunde)
- (nur bei nicht produktiven Projekten für max. 3 Jahre möglich)
- Ersatzbeschaffungen
- Gebrauchte Maschinen, Geräte und Einrichtungen (in Höhe der entstandenen Nettoausgaben zuwendungsfähig, max. jedoch 60 % der Ausgaben für eine entsprechende Neunbeschaffung)
- Eigenleistungen
Auszahlung
- Grundsätzlich erst nach Einreichung und Prüfung des Zahlungsantrags, mit dem der Verwendungsnachweis erbracht wird.
- Der Zuwendungsempfänger kann zusätzlich zum Zahlungsantrag einmalig einen Vorschuss von max. 50 % des Zuschusses beantragen.
- Die abschließende Zahlung kann erst erfolgen, wenn das geförderte Vorhaben vollständig umgesetzt wurde.
- Unbeschadet der Beantragung eines Vorschusses kann nur ein Zahlungsantrag gestellt werden.
- Der Zahlungsantrag ist spätestens nach 6 Monaten nach Ende des Bewilligungs-zeitraums einzureichen.
Zweckbindungsfrist
- materiell: 5 Jahre
- immateriell: keine
Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie unter: www.stmelf.bayern.de/leader/leader-2023-2027
LAG-Management
Der Landkreis Ostallgäu erhält für das LAG-Management, das der Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2023 - 2027 dient, Fördermittel im Rahmen von LEADER 2023 - 2027.