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Zukunft von LEADER: Schwäbische Aktionsgruppen tauschen sich mit MdEP Markus Ferber aus

Der Verein zur Regionalentwicklung im Ostallgäu „bergaufland Ostallgäu e. V.“ hat sich Mitte Juni auf Einladung von Markus Ferber, Mitglied des Europäischen Parlaments, gemeinsam mit weiteren Vertretern der sogenannten Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) aus Schwaben zu einem Austausch über die Zukunft des Förderprogramms LEADER in Diedorf getroffen.

Dabei ging es vor allem um die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung von LEADER als wichtigem Instrument für die Weiterentwicklung des ländlichen Raums. Insbesondere wurden eine verbindliche Fortführung mit einem festen Mindestbudget, die Beibehaltung der Kofinanzierung durch die EU sowie eine Vereinfachung der Fördervorgaben angesprochen. Darüber hinaus wurde betont, dass die Förderung grundsätzlich nicht auf bestimmte Gebiete oder Zielgruppen beschränkt sein sollte. Anlass für den Austausch ist die aktuelle Diskussion auf Ebene der Europäischen Union über die künftige Ausgestaltung der Förderung für den ländlichen Raum im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034.

LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union und des Freistaats Bayern zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung ländlicher Regionen. Es ermöglicht lokalen Akteuren, regionale Entwicklungsprozesse aktiv mitzugestalten. Umgesetzt wird das Programm durch sogenannte Lokale Aktionsgruppen (LAGs).

Die LAG „bergaufland Ostallgäu e. V.“ ist Träger der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) und damit für deren Umsetzung mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung der Region Ostallgäu verantwortlich. Die Geschäftsführung des Vereins wird vom Regionalmanagement des Landkreises Ostallgäu übernommen. Dort erfolgt auch die Koordinierung der Regionalentwicklung für den gesamten Landkreis. Die Abwicklung des Förderprogramms LEADER in der Region erfolgt über das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Kempten. Gefördert werden können grundsätzlich Projekte, die den Entwicklungs- und Handlungszielen der LES dienen und den Förderbestimmungen von LEADER entsprechen. Die Beschlüsse über die Förderung der Projekte werden vom Entscheidungsgremium des Vereins gefasst.